Bezirkswahl 2019
Altonaer Parteien zum Klövensteen »

– Wer wir sind –
die Bürgerinitiative Klövensteensollleben

Der Klövensteen in Rissen wird weit über Hamburg hinaus als Naherholungsgebiet geschätzt. Das einzigartige Naturschutzgebiet mit seinem Wildgehege bietet zu jeder Jahreszeit seinen Besuchern authentische Naturerlebnisse und Naturbegegnungen. Insbesondere die Menschen im Hamburger Westen, Wedel und angrenzenden Gebieten lieben ihren Klövensteen.

Nachdem der unter Ausschluss der Hamburger Öffentlichkeit entwickelte „Masterplan Klövensteen“ des Bezirksamts Hamburg Altona und anderer interessierter Kreise bekannt geworden war, haben sich Bürger aus dem Hamburger Westen, Bürger aus dem Umland und Vertreter namhafter Fachverbände zusammengeschlossen, um dem „Masterplan“ eine naturschonende Alternative entgegenzustellen. Daraus entstand die Bürgerinitiative Klövensteensollleben.

Die Bürgerinitiative

Die Ziele der Bürgerinitiative Klövensteensollleben

Wir setzen uns für den Schutz des Klövensteens mit seinem FFH- und Naturschutzgebiet Schnaakenmoor und für eine behutsame Sanierung des Wildgeheges mit aktiver Beteiligung der Bürger ein. Eine Kommerzialisierung und die Umgestaltung des Wildgeheges zur Eventfläche mit Käfighaltung und einer deutlich vermehrten Anzahl von Wildtieren, wie sie der „Masterplan vorsah, lehnen wir ab.

Die im „Masterplan“ ausgearbeiteten Vorschläge sind aus unserer Sicht weder ökologisch vertretbar noch waldpädagogisch notwendig. Im Gegenteil: Der Klövensteen wäre durch die Umsertzung des Plans ökologisch entwertet worden. Und die im „Masterplan“ propagierte „Waldpädagogik“ sollte nach unserer Auffassung lediglich die Denaturierung der Natur z.B. mit verdoppeltem Parkplatz, Waldrodung, Asphaltflächen, Tierkäfigen und Eventflächen rechtfertigen.

Plakat der Bürgerinitiative Klövensteen

Der „Masterplan“ ist vorläufig vom Tisch.
Und soll es auch bleiben.

Der „Masterplan“ ist vom Tisch

Durch den einstimmigen Beitritt der Bezirksversammlung Altona zu unserem Bürgerbegehren am 30. August 2018 ist der "Masterplan Naturwildpark Klövensteen" erst mal politisch vom Tisch. Darüber freuen wir uns sehr, demonstriert er doch überaus eindrucksvoll die Berechtigung unseres Begehrens. Und es ist ein großer Erfolg für den Schutz des Klövensteens und für die vielen Bürgerinnen und Bürger, die eine Entwicklung des Wildgeheges zu einem Freizeitpark ablehnen, eine nachhaltige Sanierung aber befürworten.

Die Frage aber, die bleibt, lautet: was kommt nach dem Masterplan? Gibt es womöglich eine Agenda, ihn stückchenweise durch die politische Hintertür doch noch ganz oder teilweise umzusetzen? Wie gelingt es uns, dem entgegen zu wirken?

Die Unterstützung vor allem der Hamburger auf change.org hat gewirkt!

Dank an euch alle in Hamburg und anderswo, die unser Begehren unterstützt haben! Es war eine machtvolle Demonstration unseres Bürgerwillens und zeigt, was wir gemeinsam bewegen können: Durch die mehr als 12.000 Unterschriften für unsere Petition auf change.org, davon der weitaus größte Teil von Bürgern aus Hamburg, wurden Parteien und Bezirksamt Altona davon überzeugt, die überdimensionierten Pläne vorerst fallen zu lassen.

Vorerst heißt, dass künftig auch wieder andere Beschlüsse gefasst werden könnten. Umso wichtiger ist es jetzt, realistische Ideen in die Diskussion zur ökologisch und wirtschaftlich nachhaltigen Sanierung des reparaturbedürftigen Wildgeheges und zur Verbesserung der Haltungsbedingungen der dort lebenden Tiere einzubringen!

Screenshot der erfolgreichen Change.org Petition

Gespräche mit der Altonaer Politik

Screenshot der erfolgreichen Change.org Petition

Wir haben den Fraktionen in der Bezirksversammlung Hamburg Altona angeboten, sich mit uns über unsere Vorstellungen zur Entwicklung des Wildgeheges auszutauschen, um den Prozess zur Sanierung voranzubringen.

Eine Gesprächseinladung erhielten unsere Vertrauensleute von den Parteien die GRÜNEN, LINKE und von der CDU. Die anderen politischen Parteien haben auf unser Gesprächsangebot leider nicht reagiert.

Unser Konzept für das Wildgehege Klövensteen – Leitlinien und Eckpunkte

Unser Konzept basiert auf unserem Bürgerbegehren und enthält zunächst Vorschläge für die dringend notwendigen Sofortmaßnahmen im Gehege und beim Parkplatz. Und folgende Leitlinien und Eckpunkte für die künftige Ausrichtung der baulichen Maßnahmen, der Wildtierhaltung und der pädagogischen Arbeit (Auszug):

Forderungen

  • • langfristiger Erhalt der Naturruhe und der naturnahen Infrastruktur, keine ökologische Entwertung angrenzender Flächen
  • • Gehege und Parkplatz bleiben öffentlich, frei zugänglich und kostenfrei
  • • zukunftsweisende und vorbildliche Wildtierhaltung
  • • Keine Ausweitung der Tierhaltung
  • • Keine Tierhaltung mit dem Zweck der Fleischproduktion
  • • Waldpädagogik wird zu Umweltbildung
  • • Grundflächen von Gehege und Parkplatz werden nicht vergrößert
Konzept 2 Konzept 3 Konzept 4

Zukunftsperspektiven

  • • Einrichtung einer Streuobstwiese / einer Imkerei
  • • Fahrradstation am Gehege / Stadtradstation zur besseren Erkundung des gesamten Naturraums Klövensteen durch Schulklassen und andere Gruppen
  • • Enge Kooperation mit Fach- und Naturschutzverbänden
  • • Errichtung eines zweiten „Irmgard-Greve-Hauses“ im jetzigen Eingangsbereich des Wildgeheges bei nachgewiesenem Bedarf und Finanzierbarkeit
  • • Öffentliche Toilette im Eingangsbereich
  • • Bürgerbeteiligung auf Grundlage unseres Bürgerbegehrens

Gespräche im Bezirksamt Altona

Wir haben auf der Grundlage unseres Wildgehege-Konzeptes bisher zwei Gespräche mit der Leitung des Bezirksamts Altona und den Vertretern der Fachbehörden geführt. Unter anderem ist dabei folgendes herausgekommen:

Kleine Waldschänke – die Betreiber konnten ihren Pachtvertrag um 10 Jahre verlängern.
Reparaturen – es wurde zugesichert, die vernachlässigten „Reparaturen im Bestand“ (Austauschen der verrotteten Hölzer, Löcher auf dem Parkplatz aufschütten und planieren) würden nach und nach durchgeführt.
Bauliche Maßnahmen – wir hatten darauf hingewiesen, dass z.B. die Volieren einiger Tiere zu erneuern und zu vergrößern sind (Nerze, Waschbären). Die hierfür notwendigen Arbeiten gehen aber über „Reparaturen im Bestand“ hinaus. Unsere Position dazu: Bauliche Maßnahmen müssen im Sinne unseres Bürgerbegehrens erfolgen. Und sie müssen im Vorwege öffentlich vorgestellt werden. Damit es keinen „Masterplan light“ gibt!

Gespräche im Bezirksamt Altona

Das Wildgehege Klövensteen wird Dauerthema im Grünausschuss der Bezirksversammlung Altona

Dauerthema im Grünausschuss der Bezirksversammlung Altona

So lautete der Vorschlag des Bezirksamts, der von den Fachsprechern der Fraktionen bestätigt wurde. Der Grünausschuss tagt öffentlich und alle Bürger können sich beteiligen. Daher: geht hin, stellt eure berechtigten Fragen und bringt eure Vorstellungen zum Schutz des Klövensteens und seines Wildgeheges aktiv ein!

An jedem ersten Dienstag im Monat im technischen Rathaus des Bezirksamts Altona. Hier finden Sie die Tagesordnung: https://sitzungsdienst-altona.hamburg.de/bi/si018_a.asp?GRA=205

Die finanzielle Situation des Wildgeheges Klövensteen muss öffentlich gemacht werden!

Das Bezirksamt hat trotz unserer Aufforderungen immer noch keine belastbaren Zahlen zur finanziellen Situation des Wildgeheges inklusive aller Einnahmen und Ausgaben vorgelegt. Erinnern wir uns: Die angespannte finanzielle Situation des Wildgeheges sollte laut Bezirksamt seinerzeit Anlass zur Beauftragung des „Masterplans“ mit einem Investitionsvolumen von über 34 Mio. Euro gewesen sein. Mit dem aus dem Event-Zoo und seiner geplanten Nebenbetriebe erzielten Gewinn sollte die Einnahmesituation des Wildgeheges deutlich verbessert werden.

Solange wir aber die wirtschaftliche Situation des Wildgeheges nicht kennen, sind keine soliden Planungen mit ggf. hohen Investitions- oder Betriebskosten möglich. Wir sind der Meinung, dass das Wildgehege der öffentlichen Daseinsvorsorge dient, keinen wirtschaftlichen Verwertungsinteressen unterworfen werden soll und dass der Besuch im Gehege und die Nutzung des Parkplatzes weiterhin kostenfrei bleiben soll!

Die finanzielle Situation

Gibt es womöglich schon eine Planung, die unsere Forderungen erfüllt?

Der Förderverein Klövensteen, der 120.000 € für den gescheiterten „Masterplan“ zur Verfügung gestellt hat, hatte 2010 bei einem renommierten Büro für Gehegegestaltung eine Planung für das Wildgehege in Auftrag gegeben.

Wir haben mit einem Mitglied des Fördervereins über diese bestehende Planung gesprochen und ein entsprechendes Schreiben mit der Bitte um Überlassung der Unterlagen verfasst. Unser Schreiben blieb bedauerlicherweise bisher unbeantwortet. Offensichtlich möchte der Förderverein diese Planung nicht zur Verfügung stellen. Wir erneuern hiermit aber unsere Bitte. Möglicherweise ergibt sich ja durch diese Planung ein neuer Gesprächsfaden.

Scheinübernahme – alles nur Bluff? Unser Bürgerbegehren im Widerspruchsverfahren

Scheinübernahme – alles nur Bluff?

Es mehren sich die Indizien, dass diejenigen, die den „Masterplan“ seinerzeit entwickelt und propagiert haben, sich noch nicht geschlagen geben. Teile des Plans sollen durch die Hintertür in Parteien, Gremien und Teilen der Presse wieder auf die politische Agenda gesetzt werden. Diesen Plänen (und ihren Vertretern) werden wir uns weiterhin entschieden entgegen stellen.

Den Bescheid zur Beendigung unseres erfolgreichen Bürgerbegehrens erhielten wir am 11.09.2018. Weil sich die Anzeichen verdichteten, dass Abgeordnete unserem Begehren möglicherweise nur deswegen beigetreten sein könnten, um die Unterschriftensammlung und eine breite öffentliche Diskussion über die Entwicklung des Wildgeheges zu verhindern, haben wir fristgerecht Widerspruch eingelegt.

Die neuen Pläne des Bezirksamts Altona: „Masterplan light“?

Die neuen Pläne des Bezirksamts Altona

Wir sind sehr besorgt, dass jetzt Pläne verfolgt werden, die den Absichten des Bürgerbegehrens gegen den „Masterplan“ zuwiderlaufen.

  • • Anlieferung und Aufbau von drei ehemaligen Flüchtlingsunterkünften mit Wasser- und Stromanschluss auf dem Betriebshof des Wildgeheges,
  • • Einstellung von vier zusätzlichen Tierpflegern,
  • • Vermessung des Parkplatzes und angrenzender Flächen Ende März 2019 (zehn Arbeitstage),
  • • Beauftragung eines Gutachtens für neue Volieren,
  • • fortlaufende Aufnahme weiterer Tiere.

Was jetzt getan werden sollte

Für eine ökologisch und wirtschaftlich nachhaltige Weiterentwicklung des Wildgeheges fordern wir:

Was jetzt getan werden sollte

Transparenz tut Not!

  • • Offenlegung und Bewertung der finanziellen Situation
  • • Transparenz und Bürgerbeteiligung bei der Umsetzung aller Maßnahmen, die über eine Sanierung im Bestand hinausgehen
  • • Festlegung von Zielen für die nachhaltige Entwicklung des Wildgeheges unter Einbeziehung von Fach- und Naturschutzverbänden, Landwirten, Experten, Anwohnern und interessierten Bürgern
  • • Gemeinsame Erarbeitung eines alternativen Maßnahmenplans für die nachhaltige Sanierung und Entwicklung des Wildgeheges für die nächsten Jahre bzw. Jahrzehnte.

Für diese Maßnahmen haben weder politische Diskussion noch Gespräche mit uns stattgefunden, auch gab es keine derartigen Beschlüsse. Das Widerspruchsverfahren ist noch nicht beendet, wir warten auf einen Verhandlungstermin bei der Finanzbehörde.

Für alle, die noch einmal wissen möchten, warum das Bezirksamt Altona im August 2018 einstimmig den „Masterplan“ für erledigt erklärt hatte:

Der Klövensteen im Hamburger Westen (Hamburg Rissen) und bei Wedel ist eines der letzten Naherholungsgebiete Hamburgs mit wertvollen Heide- und Moorflächen. Hier befindet sich auch das Naturschutzgebiet Schnaakenmoor. Es beherbergt besonders viele geschützte Tier- und Pflanzenarten und ist das einzige FFH-Gebiet (europäische Flora-Fauna-Habitatrichtlinie) im Hamburger Westen. Ein waldpädagogischer Schatz auch ohne menschliche Planungs-Eingriffe schon heute, denn Pflanzen und Tiere in ihrer natürlichen Umgebung können hier hautnah erlebt werden!

Schnaakenmoor nicht ökologisch entwerten!

Direkt an das Schnaakenmoor grenzt das 1972 eingeweihte Wildgehege Klövensteen. Das im Dezember 2017 erstellte Konzept „Masterplan Naturwildpark Klövensteen“ sah gravierende Sanierungs-, Umbau-, Rodungs- und Baumaßnahmen vor – der Verbrauch von Naturflächen wurde mit dem Argument gerechtfertigt, „Waldpädagogik“ stärken zu wollen, um so das Wildgehege „zukunftsorientiert“ und „nachhaltig“ zu entwickeln.

Wahlprüfsteine

Die Frage, wie es mit dem Klövensteen und seinem Wildgehege nach der Bezirksversammlungswahl am 26. Mai 2019 weiter gehen soll, spielt in den Wahlprogrammen der Parteien so gut wie keine Rolle. Wir haben daher die in der Bezirksversammlung Hamburg Altona vertretenen Parteien nach ihren Konzepten befragt und dazu vier Fragen gestellt. Nachfolgend Fragen und Antworten der Parteien:

1. Wie wollen Sie den ökologischen Wert des einzigartigen Naturraums Klövensteen erhalten?

siehe unten, die Beantwortung der vier Fragen wurde zusammengefasst.
siehe unten, die Beantwortung der vier Fragen wurde zusammengefasst.
Die Grünen möchten den Klövensteen von einem Wirtschaftswald zu einem Erholungswald machen. Dafür muss in einem transparenten Verfahren ein neuer Pflege- und Entwicklungsplan (PEP) für den Klövensteen unter Beteiligung der Naturschutzverbände und der Anwohner*innen erarbeitet werden, der nicht mehr auf die Holzgewinnung abzielt, sondern eine natürliche Entwicklung des Waldes und vielfältige Naturerlebnisse für Erholungsuchende ermöglicht. Eine Teilfläche des Klövensteen soll dabei als nutzungsfreie Naturwaldparzelle ausgewiesen werden.
Der Naturraum Klövensteen muss als Ganzes verstanden werden. Er ist nicht auf Teile beschränkt, etwa das Wildgehege, das Schnaakenmoor usw. Deshalb muss die Pflege und Entwicklung des Naturraums ganzheitlich erfolgen. Die Pflege des Naturraums soll mit der hergebrachten land- und forstwirtschaftlichen Nutzung in Ausgleich gebracht werden.

Darüber hinaus hat der Naturraum Klövensteen auch eine Erholungsfunktion für alle Bürger*innen des Bezirks und der Stadt. Die diesem Zweck dienenden Einrichtungen (z.B. der Waldspielplatz) sollen erhalten bleiben. Größere Baumaßnahmen sollen jedoch unterbleiben. Ein Naturraum ist eben kein Eventpark und darf es auch nicht werden, sondern muss als Naturraum erlebbar bleiben.

Wichtig ist ferner die Bildungsfunktion des Naturraums.  Es besteht die einzigartige Möglichkeit, vielen Kindern des Bezirks naturkundliches und ökologisches Wissen zu vermitteln. Das kann z.B. über die Einrichtung von Naturlehrpfaden erfolgen, wofür sich der "Klövensteen" wegen der Verschiedenheit seiner Landschaftsformen und Biotope geradezu anbietet. 
Der Klövensteen bietet in seiner Ursprünglichkeit und seiner Artenvielfalt ein einmaliges Naturerlebnis ohne Konsum und Profitorientierung. Dies gilt es unbedingt zu erhalten. Das Bezirksamt Altona ist fachlich durchaus befähigt, die richtigen Entscheidungen zu treffen und die wichtigen Maßnahmen zum ökologischen Erhalt zu treffen. Es obliegt der kommenden Bezirksversammlung, den politischen Willen so zu formulieren, dass das Ziel klar definiert ist.
Die derzeitige planerische Ausweisung des Naturparks Klövensteen soll nach dem Willen der AfD unverändert bleiben. Es ist mit den zur Verfügung stehenden politischen und rechtlichen Mitteln zu verhindern, dass der nun gegenstandslos gewordene "Masterplan" von politisch und/oder ökonomisch interessierten Kreisen in Teilen neu aufgelegt oder unter anderer Überschrift weiter verfolgt wird.

2. Welche Verbesserungen in der Tierhaltung des Wildgeheges Klövensteen schlagen Sie vor?

siehe unten, die Beantwortung der vier Fragen wurde zusammengefasst.
siehe unten, die Beantwortung der vier Fragen wurde zusammengefasst.
Das Wildgehege soll aus Grüner Sicht im Bestand saniert und als niedrigschwelliges, kostenfreies Angebot erhalten bleiben. Heimische Tiere können so in einer naturnahen Umgebung beobachtet werden. Es kommt dabei nicht auf ein umfangreiches Arteninventar an. Die Haltung der Tiere muss vorbildlich sein, sie darf sich nicht an den arten- und tierschutzrechtlichen Mindeststandards orientieren.

Die Grünen setzen sich für eine Stärkung des umweltpädagogischen Angebots ein. Für Kinder und Jugendliche sollen handlungsorientierte, umweltpädagogische Stationen im Gehege entwickelt werden. Die Beschäftigung von tierpflegerisch und naturpädagogisch ausgebildetem Fachpersonal gehört selbstverständlich dazu.

Für die Besucher*innen ist besonders die Einrichtung einer öffentlichen Toilette dringlich.
Die Anzahl der gehaltenen Tierarten sollte reduziert werden. Aus naturpädagogischen Gründen wäre eventuell auch die Haltung von Nutztieren denkbar. Man könnte z.B. eine Bienenwiese anlegen oder Ziegen halten. Die LINKE spricht sich hier für ein behutsames Vorgehen aus.
Die artgerechte Haltung des Tierbestands muss oberste Priorität haben. Wir können uns auch ein qualitativ hochwertiges Wildgehege ohne Käfighaltung vorstellen. Ich bin da fachlich überfragt, würde der Expertise vom Hamburger Tierschutzverein folgen.
Die noch vorhandene Käfighaltung von Wildtieren soll auf das absolut unverzichtbare Maß reduziert und es sollen entsprechend den Empfehlungen des Hamburger Tierschutzvereins (hinsichtlich der Käfighaltung insbesondere von Waschbären und Frettchen, ebenso von Uhus) die Grundflächen der Käfigbauten vergrößert sowie deren Ausstattung verbessert werden. Der Uhu soll kurzfristig in die Freiheit entlassen werden, er wird im Revier bleiben, wenn die Lebensumstände stimmen.

3. Wie möchten Sie gewährleisten, dass Wildgehege und Parkplatz weiterhin kostenfrei bleiben?

siehe unten, die Beantwortung der vier Fragen wurde zusammengefasst.
siehe unten, die Beantwortung der vier Fragen wurde zusammengefasst.
Der Betrieb des Wildgeheges sollte sich an den zur Verfügung stehenden Mitteln orientieren. Die Grüne Bezirksfraktion wird sich dafür einsetzen, dass von den zuständigen Fachbehörden die für die Unterhaltung von Wildgehege und Parkplatz erforderlichen Zuweisungen bereitgestellt werden.

Pläne, eine Konsolidierung der Finanzen durch die Umwandlung in einen Wild- und / oder Freizeitpark mit kostenpflichtigen Angeboten herbeizuführen, lehnen wir ab.
Wildgehege und Parkplatz müssen in der alleinigen Verwaltung des Bezirkes bleiben. Eine verdeckte "Privatisierung" des Wildgeheges, indem mitunter anonymen Sponsor*innen ein zu großer Einfluss auf die Entwicklung des Wildgeheges eingeräumt wird, hat zu unterbleiben. Das bedeutet, dass das Wildgehege und der Parkplatz vom Bezirk finanziert werden müssen. Spenden Privater können helfen, sie sollen jedoch nur unter der Bedingung angenommen werden können, dass sich die Spender*innen jeder direkten oder indirekten Einflussnahme auf Art und Umfang der Entwicklung des Wildgeheges enthalten.
Die Finanzierung des Wildgeheges muss überdacht werden. Eine Unterfinanzierung, die dazu führt, dass dringend notwendige Erhaltungsmaßnahmen nicht durchgeführt werden ist nicht hinnehmbar. Die kostenfreie Nutzung des Wildgeheges und damit der Zugang für alle Hamburger, unabhängig von ihrer finanziellen Situation ist nicht verhandelbar. Gerade für einkommensschwache Familien bietet der Klövensteen viele Möglichkeiten Natur zu erleben.
Für die auch künftige Kostenfreiheit des Besuchs des Wildgeheges sowie der Nutzung des Pkw-Parkplatzes ist politisch sicherzustellen, dass die Unterhalts- und Betriebskosten auch weiterhin in voller Höhe von der öffentlichen Hand getragen werden. Das hat die Politik erforderlichenfalls/notfalls durch Umschichtung der vorhandenen Haushaltsmittel zu gewährleisten. Nutzungsgebühren wären für die AfD allenfalls als Instrument zur Steuerung von Besucherströmen vorstellbar, falls diese in einer die Kapazitätsgrenzen der gesamten Anlage überschreitenden Größenordnung auftreten sollten, also nur zur Vermeidung von schädlichen Überinanspruchnahmen. Solche Gefahren sehen wir aber derzeit nicht und auch nicht für die überschaubare Zukunft.

4. Wie stellen Sie sich zukünftig die Bürgerbeteiligung und die Rolle des Fördervereins vor?

siehe unten, die Beantwortung der vier Fragen wurde zusammengefasst.
siehe unten, die Beantwortung der vier Fragen wurde zusammengefasst.
Der neue Pflege- und Entwicklungsplan für den Klövensteen und das neue Konzept für das Wildgehege sollen von anerkannten Fachplanungsbüros entwickelt werden. Als Grundlage soll im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung mit Vertretern der zuständigen Fachbehörden, des Bezirksamtes, der Bezirkspolitik, sowie von Natur- und Tierschutzverbänden unter Beteiligung der Bürger*innen die Ziele der Planungen festgelegt werden. Die Ergebnisse der Planungen sollen dann erneut den Bürger*innen vorgestellt und erst danach abschließend darüber entschieden werden. Die Vertreter*innen des Fördervereins sollen ihre Vorstellungen im Rahmen der Bürgerbeteiligung einbringen.
In einem demokratischen Altona, für das sich Die LINKE stark macht, kann es keine Exklusivrechte für einzelne Privatpersonen oder -organisationen geben. Auch dann nicht und erst recht dann nicht, wenn diese einhergehen mit Geldzuwendungen. Vielmehr muss eine gleichberechtigte Mitbeteiligung möglichst vieler ermöglicht werden.

Die Beteiligung der Bürger*innen erfolgt zunächst über das von diesem demokratisch gewählten Organ des Bezirks, die Bezirksversammlung. Um deren Entscheidungen verbindlich werden zu lassen, ist es wichtig, sicherzustellen, dass diese nicht vom Senat oder den Fachbehörden ersetzt oder abgewandelt werden, und es ist außerdem wichtig, eine Kultur zu etablieren, in der sich das Bezirksamt auch tatsächlich an Beschlüsse der Bezirksversammlung gebunden fühlt. Vor Ort sollen die Bürger*innen über alle wesentlichen Maßnahmen frühzeitig und vollständig informiert und angehört werden. Das mitunter sehr wertvolle Wissen der Bürger*innen um die lokalen Verhältnisse soll aktiv genutzt werden. 
Es wäre wünschenswert, dass die Bürgerinitiative und der Förderverein, die ja beide das Wohl und den Erhalt des Klövensteen im Fokus haben künftig an einem Strang ziehen. Beide müssen in die konzeptionelle Weiterentwicklung des Klövensteens eingebunden werden. Hier ist das Bezirksamt in der Verantwortung, den Prozess ausgewogen zu begleiten.
Es soll ein runder Tisch mit einer seine Arbeitsfähigkeit sichernden Begrenzung der Zahl seiner Teilnehmer eingerichtet werden, der die politischen Entscheidungsträger berät. Alle Interessengruppen und ebenso die Politik sollen angemessenen Zugang zu diesem runden Tisch haben. Dieses Gremium hat natürlich keine Exekutivfunktion.

SPD (zusammenfassende Beantwortung, s.o.):

Aus Sicht der Altonaer SPD ist das Wildgehege Klövensteen als Naturerlebnisraum ist eines der wichtigsten Naherholungsgebiete Hamburgs. Für die Altonaer SPD hat der Erhalt und die behutsame Entwicklung des Wildgeheges Klövensteen eine hohe Bedeutung. Die kontrovers geführten Diskussionen über die Zukunft des Naturraums verdeutlichen, dass diese behutsame Entwicklung nur im Rahmen einer möglichst breiten Bürgerbeteiligung vor Ort diskutiert und gestaltet werden kann und nicht an Hand schwer vermittelbarer Projektideen über einen langen Zeithorizont. Die künftige und nachhaltige Gestaltung des Klövensteens muss sich dabei auch an einer ökologisch verträglichen Ausrichtung des Geheges im Naturraum Klövensteen, insbesondere auch mit dem FFH Gebiet Schnaakenmoor, orientieren. Notwendige Sanierungsmaßnahmen zur Sicherstellung des laufenden Betriebes, insbesondere zur Verbesserung der Haltungsbedingungen für die vorhandenen Wildtiere, sind vor Ausschreibung bzw. Vergabe im Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport zur Entscheidung vorzulegen. Das Gespräch mit den Fachverbänden ist in der Planungsphase zu suchen.

CDU (zusammenfassende Beantwortung, s.o.):

Wir wollen den Klövensteen in seiner jetzigen Form und Nutzung erhalten. Alle notwendigen Instandsetzungsmaßnahmen sollten jedoch baldmöglichst durchgeführt werden, um eine artgemäße gute Tierhaltung sicherzustellen, die Verkehrssicherheit zu verbessern und den einzigartigen Naturraum zu erhalten. Der Zugang zum Wildgehege sowie die Nutzung der Parkplätze sollen weiterhin kostenfrei bleiben. Es ist zu prüfen, ob die neue Buslinie Rissener 8 auch eine Haltestelle am Wildgehege anfahren kann, um den Individualverkehr zu verringern. Die Einrichtung einer Stadtrad-Station am S-Bahnhof Rissen sollte ebenfalls geprüft werden.

Die Maßnahmen rund um den Klövensteen müssen in einem offenen Dialog mit allen Interessengruppen erfolgen.

Das Schnaakenmoor

Das waren die sieben Todsünden des „Masterplan Naturwildpark Klövensteen“

Das Bezirksamt Altona in Hamburg hatte für fast 120.000 € (eine Spende des „Fördervereins Klövensteen“) diesen „Masterplan“ bei einer Berliner Werbe- und Eventagentur in Auftrag gegeben. Die Agentur entwickelte daraufhin Vorschläge, die ein Bau- und Investitionsvolumen von knapp 33 Mio. Euro vorsahen:




Unsere Philosophie: So wenig wie möglich, so viel wie nötig!

Das Wildgehege ist in die Jahre gekommen, abgenutzt, teilweise nicht mehr zeitgemäß und wird einigen aktuellen Erkenntnissen und Erfordernissen des Tierschutzes nicht mehr gerecht. Tiergatter sind morsch, zu klein und für manche Tiere qualvoll, es fehlen seit Jahren die schon so oft geforderten öffentlichen Toiletten, Wander- und Radwege sind holprig und auch die Umweltpädagogik sollte weiter entwickelt werden. Und der Besuch des Wildgeheges soll auch künftig kostenfrei bleiben.

Macht hier eigene Vorschläge und Ideen für die Entwicklung des Wildgeheges: vorschlag@klövensteensollleben.de oder
sendet uns eine private Nachricht auf Facebook.

Dokumentation

Hier könnt ihr nachlesen, wie der „Masterplan“ aus dem Wildgehege einen Eventzoo machen wollte: Masterplan Wildgehege Klövensteen Vollversion als PDF (105,9 MB)

Und hier könnt ihr unseren Vorschlag in Kooperation mit weiteren Verbänden einsehen, wie das Naturgebiet Klövensteen zukunftsweisend und naturnah erlebbar sein kann: https://www.naturerleben-kloevensteen.de/

Impressionen aus dem Klövensteen

Stimmen aus der Nachbarschaft

Rolf Zuckowski, Kinderlied-Autor und Musiker, Blankenese

"Als Pate des Hospizes Sternenbrücke ist die mir sensible örtliche Lage gut bekannt. Der im „Masterplan“ beschriebene pädagogische Bedarf scheint mir aber ganz allgemein zu hoch gegriffen zu sein, wenn man sich klar macht, welche Angebotsvielfalt es dafür in Hamburg und im Hamburger Umland gibt und wie heute zeitgemäße Naturerkundung aussehen sollte. Was man für den Zugewinn an pädagogischen Angeboten für das bestehende Wildgehege und die Anliegerschaft in Kauf nehmen will, steht m.E. in keinem sinnvollen Verhältnis zu einander, zumal die Waldschule ja schon gut angenommen wird. Kostenlose öffentliche Toiletten und ein attraktiverer Spielplatz wären für diese Besuchergruppe wohl der erste sinnvolle Schritt einer Verbesserung der Verhältnisse.“

Kommunikation

Email an den Förderverein Klövensteen vom 12.03.2019

Stellungnahmen der Verbände

Vier Pfoten

NABU Gruppe West

Botanischer Verein zu Hamburg e.V.

Bezirks-/Jägergruppe Altona - Blankenese

NABU Hamburg

Hamburger Tierschutzverein

BI Rettet die Brünschenwiesen

Gemeinsame Stellungnahme - NaturErleben Klövensteen

Bunde gegen Missbrauch der Tiere e.V. sowie Vier Pfoten – Stiftung für Tierschutz

NABU Gruppe West zum Gutachten „Wildgehege Klövensteen – Gutachten zur Zukunft und Entwicklung“ 2021

BI Klövensteensollleben - Wildgehege Klövensteen – neues Gutachten verfehlt Zielsetzung

PRESSE

Hier findet sich unsere Stellungnahme zum „Masterplan Klövensteen“ sowie ausgewählte Fotos. Für weitere Informationen steht Ihnen Thure Timmermann (info@klövensteensollleben.de) gern zur Verfügung.

Wedel-Schulauer Tageblatt - Protest: Anwohner sind gegen den Klövensteen-Masterplan

Hamburger Abendblatt - Widerstand gegen den Masterplan

Der Rissener -„Masterplan“ Wildgehege: Kein „Klein Hagenbeck“ in Rissen (Seite 17)

NDR - Wildgehege Klövensteen: Bürger sollen mitreden

Hamburger Abendblatt - Förster – Manager mit Fernglas und Diensthund

Hamburger Abendblatt - Rissener baut in Wedel am Hof der Zukunft

Hamburger Abendblatt - Klövensteen-Verein weist Kritik am„Masterplan“zurück

Rissener Rundschau - Kampf gegen Klövensteenplan

Bürgerinitiative Klövensteen - Pressemitteilung 4/18

Bürgerinitiative Klövensteen - Pressemitteilung 5/18

Bürgerinitiative Klövensteen - Pressemitteilung 6/18

Bürgerinitiative Klövensteen - Pressemitteilung 1/19

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Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO).

Zusammenarbeit mit Auftragsverarbeitern und Dritten

Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen (Auftragsverarbeitern oder Dritten) offenbaren, sie an diese übermitteln oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewähren, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (z.B. wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung erforderlich ist), Sie eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. beim Einsatz von Beauftragten, Webhostern, etc.).

Sofern wir Dritte mit der Verarbeitung von Daten auf Grundlage eines sog. „Auftragsverarbeitungsvertrages“ beauftragen, geschieht dies auf Grundlage des Art. 28 DSGVO.

Übermittlungen in Drittländer

Sofern wir Daten in einem Drittland (d.h. außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)) verarbeiten oder dies im Rahmen der Inanspruchnahme von Diensten Dritter oder Offenlegung, bzw. Übermittlung von Daten an Dritte geschieht, erfolgt dies nur, wenn es zur Erfüllung unserer (vor)vertraglichen Pflichten, auf Grundlage Ihrer Einwilligung, aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen geschieht. Vorbehaltlich gesetzlicher oder vertraglicher Erlaubnisse, verarbeiten oder lassen wir die Daten in einem Drittland nur beim Vorliegen der besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO verarbeiten. D.h. die Verarbeitung erfolgt z.B. auf Grundlage besonderer Garantien, wie der offiziell anerkannten Feststellung eines der EU entsprechenden Datenschutzniveaus (z.B. für die USA durch das „Privacy Shield“) oder Beachtung offiziell anerkannter spezieller vertraglicher Verpflichtungen (so genannte „Standardvertragsklauseln“).

Rechte der betroffenen Personen

Sie haben das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob betreffende Daten verarbeitet werden und auf Auskunft über diese Daten sowie auf weitere Informationen und Kopie der Daten entsprechend Art. 15 DSGVO.

Sie haben entsprechend. Art. 16 DSGVO das Recht, die Vervollständigung der Sie betreffenden Daten oder die Berichtigung der Sie betreffenden unrichtigen Daten zu verlangen.

Sie haben nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO das Recht zu verlangen, dass betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden, bzw. alternativ nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen.

Sie haben das Recht zu verlangen, dass die Sie betreffenden Daten, die Sie uns bereitgestellt haben nach Maßgabe des Art. 20 DSGVO zu erhalten und deren Übermittlung an andere Verantwortliche zu fordern.

Sie haben ferner gem. Art. 77 DSGVO das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen.

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, erteilte Einwilligungen gem. Art. 7 Abs. 3 DSGVO mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen

Widerspruchsrecht

Sie können der künftigen Verarbeitung der Sie betreffenden Daten nach Maßgabe des Art. 21 DSGVO jederzeit widersprechen. Der Widerspruch kann insbesondere gegen die Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung erfolgen.

Cookies und Widerspruchsrecht bei Direktwerbung

Als „Cookies“ werden kleine Dateien bezeichnet, die auf Rechnern der Nutzer gespeichert werden. Innerhalb der Cookies können unterschiedliche Angaben gespeichert werden. Ein Cookie dient primär dazu, die Angaben zu einem Nutzer (bzw. dem Gerät auf dem das Cookie gespeichert ist) während oder auch nach seinem Besuch innerhalb eines Onlineangebotes zu speichern. Als temporäre Cookies, bzw. „Session-Cookies“ oder „transiente Cookies“, werden Cookies bezeichnet, die gelöscht werden, nachdem ein Nutzer ein Onlineangebot verlässt und seinen Browser schließt. In einem solchen Cookie kann z.B. der Inhalt eines Warenkorbs in einem Onlineshop oder ein Login-Status gespeichert werden. Als „permanent“ oder „persistent“ werden Cookies bezeichnet, die auch nach dem Schließen des Browsers gespeichert bleiben. So kann z.B. der Login-Status gespeichert werden, wenn die Nutzer diese nach mehreren Tagen aufsuchen. Ebenso können in einem solchen Cookie die Interessen der Nutzer gespeichert werden, die für Reichweitenmessung oder Marketingzwecke verwendet werden. Als „Third-Party-Cookie“ werden Cookies bezeichnet, die von anderen Anbietern als dem Verantwortlichen, der das Onlineangebot betreibt, angeboten werden (andernfalls, wenn es nur dessen Cookies sind spricht man von „First-Party Cookies“).

Wir können temporäre und permanente Cookies einsetzen und klären hierüber im Rahmen unserer Datenschutzerklärung auf.

Falls die Nutzer nicht möchten, dass Cookies auf ihrem Rechner gespeichert werden, werden sie gebeten die entsprechende Option in den Systemeinstellungen ihres Browsers zu deaktivieren. Gespeicherte Cookies können in den Systemeinstellungen des Browsers gelöscht werden. Der Ausschluss von Cookies kann zu Funktionseinschränkungen dieses Onlineangebotes führen.

Ein genereller Widerspruch gegen den Einsatz der zu Zwecken des Onlinemarketing eingesetzten Cookies kann bei einer Vielzahl der Dienste, vor allem im Fall des Trackings, über die US-amerikanische Seite http://www.aboutads.info/choices/ oder die EU-Seite http://www.youronlinechoices.com/ erklärt werden. Des Weiteren kann die Speicherung von Cookies mittels deren Abschaltung in den Einstellungen des Browsers erreicht werden. Bitte beachten Sie, dass dann gegebenenfalls nicht alle Funktionen dieses Onlineangebotes genutzt werden können.

Löschung von Daten

Die von uns verarbeiteten Daten werden nach Maßgabe der Art. 17 und 18 DSGVO gelöscht oder in ihrer Verarbeitung eingeschränkt. Sofern nicht im Rahmen dieser Datenschutzerklärung ausdrücklich angegeben, werden die bei uns gespeicherten Daten gelöscht, sobald sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Sofern die Daten nicht gelöscht werden, weil sie für andere und gesetzlich zulässige Zwecke erforderlich sind, wird deren Verarbeitung eingeschränkt. D.h. die Daten werden gesperrt und nicht für andere Zwecke verarbeitet. Das gilt z.B. für Daten, die aus handels- oder steuerrechtlichen Gründen aufbewahrt werden müssen.

Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 10 Jahre gemäß §§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4 HGB (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handelsbücher, für Besteuerung relevanter Unterlagen, etc.) und 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 HGB (Handelsbriefe).

Nach gesetzlichen Vorgaben in Österreich erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 7 J gemäß § 132 Abs. 1 BAO (Buchhaltungsunterlagen, Belege/Rechnungen, Konten, Belege, Geschäftspapiere, Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben, etc.), für 22 Jahre im Zusammenhang mit Grundstücken und für 10 Jahre bei Unterlagen im Zusammenhang mit elektronisch erbrachten Leistungen, Telekommunikations-, Rundfunk- und Fernsehleistungen, die an Nichtunternehmer in EU-Mitgliedstaaten erbracht werden und für die der Mini-One-Stop-Shop (MOSS) in Anspruch genommen wird.

Hosting und E-Mail-Versand

Die von uns in Anspruch genommenen Hosting-Leistungen dienen der Zurverfügungstellung der folgenden Leistungen: Infrastruktur- und Plattformdienstleistungen, Rechenkapazität, Speicherplatz und Datenbankdienste, E-Mail-Versand, Sicherheitsleistungen sowie technische Wartungsleistungen, die wir zum Zwecke des Betriebs dieses Onlineangebotes einsetzen.

Hierbei verarbeiten wir, bzw. unser Hostinganbieter Bestandsdaten, Kontaktdaten, Inhaltsdaten, Vertragsdaten, Nutzungsdaten, Meta- und Kommunikationsdaten von Kunden, Interessenten und Besuchern dieses Onlineangebotes auf Grundlage unserer berechtigten Interessen an einer effizienten und sicheren Zurverfügungstellung dieses Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO i.V.m. Art. 28 DSGVO (Abschluss Auftragsverarbeitungsvertrag).

Erstellt mit Datenschutz-Generator.de von RA Dr. Thomas Schwenke